A637298-2R0 Siemens Präzisions-Wirewund-Widerstand Industrieantriebssteuerung Anwendungen
Produktübersicht: Siemens A637298-2R0
| Hersteller | Siemens |
| Typ der Komponente | Stromwiderstand |
| Modellnummer | Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Maßnahmen ermitteln: |
| Widerstandswert | 2.0 Ω (2R0) |
| Leistungsbewertung | Typischerweise 50-100 W (je nach Anwendung und Kühlung) |
| Toleranz | ± 5% (Standard) |
| Bauwesen | Keramikkern mit Aluminium-Wärmediszipierungshülle |
Produktdetails Bilder
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| Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Maßnahmen ermitteln: | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: |
| Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: |
| Die in Anhang I aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 übermittelt. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: |
| Die in Anhang I aufgeführten Angaben sind zu beachten. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: |
| Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: |
| Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführt. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: |
| Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Maßnahmen erfassen: | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführten Maßnahmen ermitteln: | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: |
| Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Angaben sind zu entnehmen. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: |